Payango – Prepaid Kreditkarte
| Anbieter | Kartentyp | Bank | Jahresgebühr | Sonstige Gebühren |
|---|---|---|---|---|
![]() Payango | ![]() Visa | Landesbank Baden- Württemberg | 20,00 € einmalig 0 bis 5,00€ | Ausland: 1,0% Bargeld: 2,0% |
Bei der Payango-Kreditkarte handelt es sich um ein Angebot der Landesbank Baden-Württemberg. Die Karte ist dem VISA-Zahlungssystem angehörig und demzufolge weltweit zuverlässig einsetzbar.
Die Grundgebühr der Payango-Kreditkarte liegt bei 20 Euro pro Jahr. Im Vergleich zu anderen Anbietern bewegt sie sich damit im preislichen Mittelfeld. Allerdings wird die Karte auch für Minderjährige ab 12 Jahren angeboten, die bis zur Volljährigkeit lediglich 20 Euro jährlich entrichten. Für eine entsprechende Beantragung ist allerdings die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Voraussetzung. Neben der entsprechenden Grundgebühr entstehen keine monatlichen Zusatzkosten. Im Jahrespreis inbegriffen ist der farbliche Bedruck in Form eines Standardmotivs. Auch individuelle Kartendesigns und das eigenes Foto auf der Karte sind auf Wunsch möglich, schlagen jedoch einmalig mit je 5 Euro zusätzlich zu Buche. Die Payango-Karte zählt zu den Predpaid-Kreditkarten, was vor Nutzung eine Aufladung des Kartenkontos nötig macht. Ausgaben können nur im Bereich des hinterlegten Guthabens erfolgen. Das Risiko einer Überschuldung ist demnach ausgeschlossen. Es besteht volle Kostenkontrolle. Zudem kann die Karte ohne Schufa-Auskunft beantragt werden. Die Landesbank Baden-Württemberg verzinst das hinterlegte Guthaben mit derzeit immerhin 1% und stellt eine zusätzliche PIN aus. Somit dient die Payango-Karte bei Bedarf auch zur Geldautomatenverfügung.
Extra Leistungen wie zum Beispiel Gutschein- oder Versicherungspakete sucht man im Rahmen der Payango-Kreditkarte vergeblich. Lediglich die bei Kreditkarten verbreitete Haftungsbegrenzung existiert. Demnach haftet der Karteninhaber bei entstandenen Schäden im Rahmen von Verlust oder Diebstahl der Karte lediglich mit maximal 50 Euro je Schadensfall. Voraussetzung dafür ist allerdings die unverzügliche Anzeige des Kartenverlustes.