Prepaid – Discounter erleichtern Identitätsdiebstahl

Prepaid Blog - kein Bild

Eigentlich dürfen Prepaid – Karten nur gegen die Vorlage eines Personalausweises ausgehändigt werden. Hiermit soll verhinert werden das man mit falschem Namen oder Anonym telefonische Straftaten wie eine falsche Unfallsmeldung an die Polizei oder eine Bombendrohung ausüben kann. Die Prepaid – Discounter torpedieren diese Sicherung jedoch regelrecht.

Wenn demnächst das Bundeskriminalamt vor ihrer Türe steht und sie wegen des Verdachts auf Terrorismus festnimmt, dann wundern Sie sich nicht. Vermutlich hat Jemand das durch die Prepaid Discounter neu entstandene Sicherheitsleck in der Strafverfolgung genutzt und alle Hinweise zeigen nun auf Sie.

Kauft man nämlich die Prepaidkarte eines Prepaid Discounters, beispielsweise von blau,  so wird die Karte im Geschäft nicht auf den Namen des Käufers registriert sondern die Aktivierung erfolgt online – und da kann Jeder angeben was er will, ohne direkte Überprüfungsmöglichkeit. So ist es also auch möglich Prepaidkarten auf ihren Namen anzumelden und dann eine Straftat zu verüben – vorausgesetzt der Täter ist klug genug die Simkarte zu entsorgen und so eine GRS – Verfolgung unmöglich zu machen.

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